Sie zahlen nicht auf den vollen Entnahmebetrag Steuern. Nur der Gewinnanteil ist steuerpflichtig.
Bei der Fondspolice: 0 € Steuer auf Entnahmen während der Laufzeit.
Modellhinweis: Die Steuer auf ETF-Entnahmen wird über einen durchschnittlichen Gewinnanteil berechnet (Gesamtgewinn / Depotwert). Die tatsächliche Besteuerung kann wegen der steuerlichen Veräußerungsreihenfolge (FIFO: zuerst gekaufte Anteile gelten als zuerst verkauft) abweichen, da ältere Anteile bei einem Sparplan typischerweise höhere stille Gewinne enthalten. Dieser Rechner dient ausschließlich der Tendenzdarstellung.
Beim ETF fällt jährlich automatisch eine kleine Steuer an – auch ohne Verkauf. Basiert auf dem staatlichen Basiszins (aktuell ca. 3,2%).
Bei der Fondspolice: keine Vorabpauschale.
Am Vertragsende wird der Gewinn der Fondspolice in drei Schritten besteuert:
Schritt 1 – 15 %-Freistellung (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG): 15 % des Gesamtgewinns sind steuerfrei, soweit er aus Investmenterträgen stammt (gilt bei vollständig fondsgebundener Police).
Schritt 2 – Halbeinkünfte: Vom verbleibenden Gewinn (85 %) sind nur 50 % steuerpflichtig anzusetzen.
Schritt 3 – Persönlicher Steuersatz: Darauf gilt der persönliche ESt-Satz – kein pauschaler Abgeltungssteuersatz!
Voraussetzung (12/62-Regel): Alter bei Leistung ≥ 62 Jahre und Vertragslaufzeit ≥ 12 Jahre. Der Rechner prüft dies automatisch und zeigt es in den KPIs an. Ohne Erfüllung: Abgeltungssteuer auf 85 % des Gewinns.
Hinweis: Diese Besteuerungslogik gilt für aktuelle Neuverträge (Abschluss ab 2005). Ältere Vertragsgenerationen können abweichenden Regelungen unterliegen – bitte Einzelfall prüfen.
Gestrichelt: Werbeversprechung – ohne Kosten und Steuern. Existiert so nicht.
Durchgezogen blau/orange: Was tatsächlich ankommt – nach Kosten, Vorabpauschale und allen Steuern.
Grün (Fondspolice): Nach allen Kosten und Schlusssteuer. Keine Vorabpauschale, keine Steuer bei Entnahmen.
Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, gilt er auf Antrag auch für Kapitalerträge – für beide Produkte.
Berufsjahre (30 bis 67):
ETF: zahlt 26,375% (ohne KiSt) bzw. höher bei JEDER Transaktion – Vorabpauschale, Entnahmen, Umschichtungen.
FP: zahlt 0%. Das gesamte Kapital wächst unbelastet.
Ab Rente (67+):
ETF: jetzt auch niedrigerer Satz möglich – aber das Geld das vorher wegging kommt nicht zurück.
FP: rechnet JETZT ab – genau dann wenn der Steuersatz am günstigsten ist. Halbeinkünfte: nur 6,4% effektiv bei 15% ESt (= 15% × 85% × 50%), Beispielwert ohne Kirchensteuer.
Kernbotschaft: Steuern zahlt man dann am wenigsten, wenn das Einkommen am niedrigsten ist. Die FP lässt Sie genau das wählen.
Das klingt zunächst widersprüchlich – mehr Geld einzahlen, schlechteres Ergebnis? Der Grund liegt in der steuerlichen Asymmetrie zwischen ETF und Fondspolice.
① Vorabpauschale wächst mit dem Depot
Beim ETF fällt jährlich eine kleine Steuer an – auch ohne Verkauf. Diese berechnet sich auf den Depotstand zu Jahresbeginn. Je höher der Beitrag, desto schneller wächst das Depot, desto mehr Vorabpauschale wird fällig – Monat für Monat, Jahr für Jahr. Die Fondspolice zahlt null Vorabpauschale.
② Entnahmen beim ETF sind steuerpflichtig
Jede Entnahme aus dem ETF löst Steuer auf den Gewinnanteil aus. Bei höheren Beiträgen ist das Depot größer – damit ist auch der absolute Gewinnanteil höher, und damit die Steuerlast pro Entnahme. Die Fondspolice: steuerfrei während der Laufzeit.
③ Umschichtungen beim ETF kosten Steuer
Jede Umschichtung ist ein Steuer-auslösendes Ereignis. Ein größeres Depot bedeutet größere absolute Gewinne – und damit höhere Steuer bei der Umschichtung. Die Fondspolice: keine Steuer bei Umschichtungen.
Hinweis: Die Fondspolice hat höhere laufende Kosten (TER, Verwaltung). Der Vorteil entsteht trotzdem, weil der steuerliche Zinseszinseffekt über lange Laufzeiten die Kostenunterschiede überkompensiert.
| Kennzahl | ETF-Sparplan | Fondspolice | Unterschied |
|---|
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